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Das KinderBildungsgesetz (KiBiz) ist am 1. August
2008 in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Einführung
von drei Gruppenformen:
- Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis
zur Einschulung,
- Gruppenform II: Kinder im Alter von unter 3 Jahren,
- Gruppenform III: Kinder im Alter von 3 Jahren und älter,
mit ausgewiesenen Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden,
an denen sich die Personalausstattung
einer Kindertageseinrichtung orientieren soll.
Nur in der Gruppenform III ist der Einsatz von Ergänzungskräften
ausdrücklich vorgesehen, wobei
im Rahmen der in den Gruppenformen I und II
ausgewiesenen sonstigen Fachkraftstunden oder
aus den verfügbaren Mitteln aus der Summe der
Kindpauschalen Ergänzungskräfte eingesetzt werden
können.
In der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die
Qualifikation und den Personalschlüssel zum KiBiz
sind Übergangsregelungen beschrieben. Danach
ist der Einsatz von Ergänzungskräften in den Gruppenformen
I und II auf Fachkraftstunden bis zum
31. Juli 2011 möglich, sofern sie über eine einschlägige
Ausbildung (z.B. zur Kinderpflegerin/Kinderpfleger)
oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen
und mindestens seit dem 15. März 2008 in
einer Einrichtung tätig sind. Über den 31. Juli 2011
hinaus ist ein Einsatz in den Gruppenformen I und
II auf den Fachkraftstunden nur noch möglich,
wenn sie sich zu einer sozialpädagogischen Fachkraft
weiterqualifiziert oder mit einer solchen Weiterqualifizierung
begonnen haben.

Weiter Infos finden Sie im Flyer rechts zum runterladen.
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