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Qualifizierungsmaßnahme für Ergänzungskräfte in Tageseinrichtungen
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Das KinderBildungsgesetz (KiBiz) ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Einführung von drei Gruppenformen:
- Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung,
- Gruppenform II: Kinder im Alter von unter 3 Jahren,
- Gruppenform III: Kinder im Alter von 3 Jahren und älter,
mit ausgewiesenen Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden, an denen sich die Personalausstattung einer Kindertageseinrichtung orientieren soll.
Nur in der Gruppenform III ist der Einsatz von Ergänzungskräften ausdrücklich vorgesehen, wobei im Rahmen der in den Gruppenformen I und II ausgewiesenen sonstigen Fachkraftstunden oder aus den verfügbaren Mitteln aus der Summe der
Kindpauschalen Ergänzungskräfte eingesetzt werden können.
In der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel zum KiBiz sind Übergangsregelungen beschrieben. Danach ist der Einsatz von Ergänzungskräften in den Gruppenformen I und II auf Fachkraftstunden bis zum 31. Juli 2011 möglich, sofern sie über eine einschlägige Ausbildung (z.B. zur Kinderpflegerin/Kinderpfleger) oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und mindestens seit dem 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig sind. Über den 31. Juli 2011 hinaus ist ein Einsatz in den Gruppenformen I und II auf den Fachkraftstunden nur noch möglich, wenn sie sich zu einer sozialpädagogischen Fachkraft weiterqualifiziert oder mit einer solchen Weiterqualifizierung begonnen haben.

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Weiter Infos finden Sie im Flyer rechts zum runterladen.

 

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Download:

Flyer: Pdf

Anmeldebogen: Pdf

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